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Die grundlegenden Rechte und Pflichten des Stadtrates
und der Stadtverwaltung regelt die Thüringer
Gemeinde- und Landkreisordnung -
Kommunalordnung (ThürKO) vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung
vom 28. Januar 2003. Ergänzende und erläuternde Bestimmungen sind in der
Hauptsatzung
der Stadt und in der Geschäftsordnung
des Stadtrates fixiert. |
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Der Stadtrat und seine Aufgaben |
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Die Zuständigkeit des Stadtrates ist auf die
sogenannten eigenen Angelegenheiten begrenzt. Hierbei handelt es sich um
solche öffentlichen Angelegenheiten, deren selbstständige, von
staatlichen Weisungen freie Wahrnehmung gestattet ist und die in der Stadt
wurzeln oder auf sie einen spezifischen Bezug haben. Natürlich kann der
Stadtrat nicht jede einzelne Problematik erörtern, da seine Mitglieder
nur nach Feierabend ehrenamtlich tätig sind. Insofern ergeben die
Kommunalordnung, die Hauptsatzung und die Geschäftsordnung des Stadtrates
einen bestimmten Rahmen von Entscheidungen, die dem Stadtrat oder den
Ausschüssen zur Entscheidung vorbehalten sind. Zu den wichtigsten
gehören die Entscheidung über das Ortsrecht (Satzungen), z. B. die
Haushaltssatzung, |
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Die Umsetzung aller Entscheidungen des Stadtrates und
seiner Ausschüsse besorgt die Stadtverwaltung. |
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Die Zusammensetzung des Stadtrates
(nach der Kommunalwahl Juni 2009)
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17 Mitglieder
gehören dem Ebelebener Stadtrat an. Neben dem
Bürgermeister der Stadt
Ebeleben, Uwe Vogt (SPD), dessen Mitgliedschaft
Kraft Gesetzes
besteht, sind |
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2 Stadtratsmitglieder (davon 1 weiblich) in der
CDU
Fraktion, |
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5 Stadtratsmitglieder (davon 2 weiblich) in der
SPD
Fraktion |
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6 Stadtratsmitglieder (davon 0 weiblich) in der
FWV Fraktion |
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2 Stadtratsmitglieder (davon 1 weiblich) in der
Die Linke
Fraktion |
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1 Stadtratsmitglied
FDP |
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vertreten.
Ziel der Fraktionen ist es, die im jeweiligen
Wahlprogramm gemachten Aussagen in der kommunalpolitischen Arbeit
umzusetzen. Damit ist die Fraktion Verbindungsstelle zwischen dem Wähler,
dem Stadtratsmitglied und der Verwaltung. Sie, die Wähler, können den
Kontakt zu den Stadtratsmitgliedern über das Rathaus aufnehmen. |
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Stadtratsmitglieder
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Die Ausschüsse
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Neben der notwendigen politischen Meinungsbildung in
den Fraktionen und Arbeitskreisen der Fraktionen erfolgt die weitere
Diskussion der anstehenden Entscheidungen in den Ausschüssen des
Stadtrates. Die Zusammensetzung berücksichtigt die Mehrheitsverhältnisse
im Stadtrat. Nachfolgende Ausschüsse wurden gebildet: |
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Hauptausschuss
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Bau- und
Verkehrsausschuss
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Ausschuss für
öffentliche Ordnung, Sicherheit und Umwelt
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Kulturausschuss
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Die Sitzungen der Ausschüsse, die die Entscheidungen
des Stadtrates vorbereiten, sind nicht öffentlich. Im Ergebnis dieser
Ausschussberatungen werden dem Stadtrat Empfehlungen zur Entscheidung in
der jeweiligen Angelegenheit vorgelegt, die die Entscheidungsfreiheit des
Stadtrates allerdings nicht berühren. |
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In bestimmten in der Geschäftsordnung des Stadtrates
fixierten Einzelfällen können die Ausschüsse anstelle des Stadtrates
Entscheidungen treffen; diese Sitzungen sind in der Regel öffentlich
(für die Öffentlichkeit oder Nichtöffentlichkeit dieser Sitzungen
gelten die gleichen Regelungen wie im Stadtrat). Die Ausschussbeschlüsse
sind denen des Stadtrates gleichwertig und sind für die Stadtverwaltung
bindende Regelung. |
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Die Termine und Beschlüsse
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Die Termine der Sitzungen des
Stadtrates, die Tagesordnungen der
öffentlichen Sitzungen und die in öffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse werden im Amtsblatt der Stadt Ebeleben - "Ebelebener
Bezirksblatt" bekannt
gemacht. Gleiches gilt für die öffentlichen Sitzungen der Ausschüsse.
Nichtöffentlich gefasste Beschlüsse, das sind Entscheidungen, die wegen
der Gefahr der Verletzung höherrangiger Interessen nichtöffentlich zu
beraten und beschließen sind, werden nach Wegfall des
Geheimhaltungsgrundes im Amtsblatt öffentlich bekannt gemacht. |
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Die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen des
Stadtrates und der Ausschüsse und die in öffentlicher Sitzung gefassten
Beschlüsse können im Rathaus Ebeleben, Hauptstraße 02 (Tel.: 03 60 20 /
700-35) eingesehen werden. Darüber hinaus werden dort ständig wechselnde
wichtige Informationen über den Stadtrat und seine Ausschüsse
öffentlich ausgehängt. |
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Öffnungszeiten: |
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Montag, Mittwoch |
09.00 |
bis |
12.00 Uhr |
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Dienstag |
09.00 |
bis |
18.00 Uhr |
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Donnerstag |
09.00 |
bis |
16.00 Uhr |
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Freitag |
09.00 |
bis |
12.00 Uhr |
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Daneben geben Ihnen die Bediensteten des Sachgebietes Büro- und
Sitzungsdienst, Rathaus, Zimmer 209 (Telefon 036020 / 700-35) gern Auskünfte über alle Termine,
helfen bei Fragen zur Arbeit des Stadtrates und nehmen Ihre Bestellungen
für den Besuch einer Sitzung entgegen. |
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