Hundesteuer
Ich habe mir einen Hund angeschafft, was muss ich tun?
Wer einen bereits vier Monate alten Hund anschafft oder mit einem solchen Hund zuzieht, hat ihn unverzüglich der Stadtverwaltung anzumelden. Gleichzeitig besteht die Verpflichtung zur Angabe der Rasse. Das Halten eines bereits vier Monate alten Hundes im Stadtgebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandssteuer nach Maßgabe unserer Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in der jeweils gültigen Fassung. Bei Anmeldung erhält jeder steuerpflichtige Hundehalter zur Kennzeichnung des Hundes eine Hundesteuermarke. Ebenfalls anzuzeigen ist die Abmeldung, Veräußerung oder das Abhandenkommen eines Hundes. Erfolgt keine Anmeldung durch den Hundehalter, so stellt dies eine Abgabengefährdung nach §18 ThürKAG dar und kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.112€ geahndet werden. Zuständiger Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Ebeleben:Steueramt, Tel: 036020 70027 |
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