Benutzungsgebührenordnung Geräte und Leistungen Bauhof

Benutzungsgebührenordnung Geräte & Leistungen Bauhof

Anlage zur

Gebührenordnung für die allgemeine Nutzung von Leistungen, Sachen und Gegenständen des Bauhofes der Stadt Ebeleben (Benutzungsgebührenordnung)

Gebührenverzeichnis – Stand: November 2009

Die angesetzten Gebühren im Gebührenverzeichnis werden jährlich nach der Jahresrechnung den tatsächlichen Kosten angepasst und öffentlich bekannt gemacht.

1. Der Stundenverrechnungssatz je geleisteter Arbeitsstunde beträgt = 27,00 EUR

2. Der Fahrzeug- Geräte und Maschinenverrechnungssatz je Einsatzstunde beträgt:

Gebühr / Stunde   in    Euro

Atego – LKW mit Ladekran

36,00

UX – MB  Mehrzweckfahrzeug mit Anbaugeräten

34,00

Multicar mit Anbaugeräten

32,00

UX – MB Mehrzweckfahrzeug

31,00

Radlader

31,00

Diesel – Gabelstapler

31,00

Minibagger

29,00

Hebebühne

27,00

Multicar

25,00

Traktor – ISEKI mit Zusatzgeräten

18,00

VW - Transporter

13,00

Traktor - ISEKI

13,00

Rasentraktor

11,00

Vibrationswalze

11,00

Betonschneider

11,00

Atego – Schneepflug, Streuanlage und Salzlöseanlage

11,00

Handrasenmäher, Motorsägen, Motorsensen

9,00

Renault - Transporter

9,00

Laubsauger

9,00

Motorhacke

9,00

Piaggio – Dreirad

9,00

Tandem - Anhänger (7,5 t)

9,00

E- Stromerzeuger

7,00

Maschinen der Holzverarbeitung

7,00

Anhänger (750 Kg)

7,00

Ausgefertigt:

Ebeleben, am 22.10.2009

Eingangsbestätigung KA: 20.10.2009

Bekanntmachung

„Ebelebener Bezirksblatt“ Nr.:22 / 2009

gez.

Uwe Vogt

Bürgermeister