Badgebühren

Badgebühren

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des

Schwimmbades der Stadt Ebeleben

 

Aufgrund

  1. der §§ 19 Abs.1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 ( GVBl. S. 41 ), geändert durch Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 2004 ( GVBl. S. 849 ), durch Gesetze vom 25. November 2004 ( GVBl. S. 853 ), vom 10. März 2005 ( GVBl. S. 58 ), vom 23. Dezember 2005 ( GVBl. S. 446 ).
  2. der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 ( GVBl. S. 301 ), geändert durch Gesetze vom 19. Dezember 2000 ( GVBl. S. 418 ), vom 14. September 2001 ( GVBl. S. 257 ), vom 24. Oktober 2001 ( GVBl. S. 265 ), vom 17. Dezember 2004 ( GVBl. S. 889 ) hat der Stadtrat der Stadt Ebeleben am 28.02.2008 – mit Beschluss Nr.: 03.34.2008 – folgende Benutzungsgebührensatzung für das Schwimmbad der Stadt Ebeleben beschlossen:

 

§ 1

Gebührenpflicht

 

  1. Für die Nutzung des städtischen Schwimmbades werden Benutzungsgebühren erhoben.
  2. Sie sind auch dann zu entrichten, wenn Teile des Bades zeitweise oder zur besonderen Nutzung abgetrennt werden.
  3. Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.

 

§ 2

Eintrittskarten

 

  1. Der Badegast erhält gegen Zahlung des in dem Tarif (§ 3) festgelegten Eintrittsgeldes eine Eintrittskarte.
  2. Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades.
  3. Sie verlieren beim Verlassen des Schwimmbades ihre Gültigkeit.
  4. Dauerkarten sind nicht übertragbar.
  5. Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
  6. Bei sportlichen Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Teile des Schwimmbades dem allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskarten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Badegeländes.
  7. Die Gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Beauftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen.

 

§ 3

Gebührenbemessung

 

1.

Tageskarte

Kinder, Jugendliche u. Schüler

1,20 €

 

2.

Tageskarte

Erwachsene

2,50 €

 

3.

Zehnerkarte

Kinder, Jugendliche u. Schüler

10,00 €

 

4.

Zehnerkarte

Erwachsene

20,00 €

 

5.

Jahreskarte

Kinder, Jugendliche u. Schüler

25,00 €

 

6.

Jahreskarte

Erwachsene

40,00 €

 

7.

Gruppen

ab 10 Personen

50%

der Tageskarte

8.

Feierabendkarte

 

50%

der Tageskarte

 

zu 1     Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Schüler auf Nachweis (Schülerausweis)

zu 8.    Ab einer Stunde vor Schließung des Bades = 50% der Tageskarte

Kinder bis vollendetes 6. Lebensjahr und

Schwerbehinderte (auf Nachweis – Merkzeichen B) erhalten freien Eintritt.

 

§ 4

Sonderveranstaltungen

 

Für Sonderveranstaltungen, Veranstaltungen geschlossener Gruppen, Vereine usw. werden zwischen der Stadtverwaltung und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen für die Badnutzung getroffen.

 

§ 5

Betriebsunterbrechungen

 

Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen, Wettererscheinungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.

 

§ 6

Inkrafttreten

 

Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.05.2002 außer Kraft

Ausgefertigt: Ebeleben, am 17.03.2008

Verfahrensvermerke:

Eingangsbestätigung vom: 11.03.2008

Bekanntmachung im

„Ebelebener Bezirksblatt“ Nr. 7/2008

 

 

 

 

Uwe Vogt

Bürgermeister