Badgebühren
Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Nutzung des
Schwimmbades der Stadt Ebeleben
Aufgrund
- der §§ 19 Abs.1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 ( GVBl. S. 41 ), geändert durch Entscheidung des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 12. Oktober 2004 ( GVBl. S. 849 ), durch Gesetze vom 25. November 2004 ( GVBl. S. 853 ), vom 10. März 2005 ( GVBl. S. 58 ), vom 23. Dezember 2005 ( GVBl. S. 446 ).
- der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. September 2000 ( GVBl. S. 301 ), geändert durch Gesetze vom 19. Dezember 2000 ( GVBl. S. 418 ), vom 14. September 2001 ( GVBl. S. 257 ), vom 24. Oktober 2001 ( GVBl. S. 265 ), vom 17. Dezember 2004 ( GVBl. S. 889 ) hat der Stadtrat der Stadt Ebeleben am 28.02.2008 – mit Beschluss Nr.: 03.34.2008 – folgende Benutzungsgebührensatzung für das Schwimmbad der Stadt Ebeleben beschlossen:
§ 1
Gebührenpflicht
- Für die Nutzung des städtischen Schwimmbades werden Benutzungsgebühren erhoben.
- Sie sind auch dann zu entrichten, wenn Teile des Bades zeitweise oder zur besonderen Nutzung abgetrennt werden.
- Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.
§ 2
Eintrittskarten
- Der Badegast erhält gegen Zahlung des in dem Tarif (§ 3) festgelegten Eintrittsgeldes eine Eintrittskarte.
- Einzelkarten gelten jeweils nur für das einmalige Betreten des Bades.
- Sie verlieren beim Verlassen des Schwimmbades ihre Gültigkeit.
- Dauerkarten sind nicht übertragbar.
- Gelöste Eintrittskarten werden nicht zurückgenommen.
- Bei sportlichen Wettkämpfen und sonstigen Veranstaltungen, bei denen Teile des Schwimmbades dem allgemeinen Betrieb entzogen werden, haben diese Eintrittskarten keine Geltung und berechtigen nicht zum Betreten des Badegeländes.
- Die Gelösten Eintrittskarten sind aufzubewahren und den Beauftragten der Verwaltung auf Verlangen vorzuzeigen.
§ 3
Gebührenbemessung
1. | Tageskarte | Kinder, Jugendliche u. Schüler | 1,20 € |
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2. | Tageskarte | Erwachsene | 2,50 € |
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3. | Zehnerkarte | Kinder, Jugendliche u. Schüler | 10,00 € |
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4. | Zehnerkarte | Erwachsene | 20,00 € |
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5. | Jahreskarte | Kinder, Jugendliche u. Schüler | 25,00 € |
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6. | Jahreskarte | Erwachsene | 40,00 € |
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7. | Gruppen | ab 10 Personen | 50% | der Tageskarte |
8. | Feierabendkarte |
| 50% | der Tageskarte |
zu 1 Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre und Schüler auf Nachweis (Schülerausweis)
zu 8. Ab einer Stunde vor Schließung des Bades = 50% der Tageskarte
Kinder bis vollendetes 6. Lebensjahr und
Schwerbehinderte (auf Nachweis – Merkzeichen B) erhalten freien Eintritt.
§ 4
Sonderveranstaltungen
Für Sonderveranstaltungen, Veranstaltungen geschlossener Gruppen, Vereine usw. werden zwischen der Stadtverwaltung und dem Veranstalter besondere vertragliche Regelungen für die Badnutzung getroffen.
§ 5
Betriebsunterbrechungen
Bei Betriebsunterbrechungen, welche infolge von Betriebsstörungen, Wettererscheinungen oder aus anderen Ursachen entstehen, wird keinerlei Ersatz geleistet.
§ 6
Inkrafttreten
Die Gebührensatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig tritt die Satzung vom 02.05.2002 außer Kraft
Ausgefertigt: Ebeleben, am 17.03.2008
Verfahrensvermerke:
Eingangsbestätigung vom: 11.03.2008
Bekanntmachung im
„Ebelebener Bezirksblatt“ Nr. 7/2008
Uwe Vogt
Bürgermeister













