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Mitteilungen der Ordnungsverwaltung

 

Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

 

Am 01.09.2011 tritt das Thüringer Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren in Kraft.

Ziel des Gesetzes ist der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren, die durch Tiere ausgehen. Das Thüringer Innenministerium hat hierzu eine Mitteilung zur Beantwortung häufiger Fragen veröffentlicht, welche Sie hier einsehen können:

Thüringer Innenministerium - Gesetz zum Schutz der Bevölkerung vor Tiergefahren

pdfGesetzestext - Tiergefahrengesetz

pdfHäufig gestellte Fragen

 

Was ist neu?

Seit dem 01.09.2011 gilt das Gesetz zur Haltung von gefährlichen Tieren.
Diese Tiere sind
bei der zuständigen Behörde (Ordnungsamt der Stadtverwaltung Ebeleben) sofort meldepflichtig. Bitte bringen Sie zur Anmeldung des Tieres folgende Nachweise mit:

  • Nachweis über die Registrierung des Tieres mit einem ISO-zertifizierten Microchip durch einen Tierarzt (Impfausweis)
  • Haftpflichtversicherungsnachweis (mind. 500.000€ für Personenschäden, mind. 250.000€ für Sachschäden)
  • Lichtbild des Tieres
  • Herkunftsnachweis (Kaufvertrag)

Diese Hunde gelten im Sinne des Gesetzes als gefährlich:

  • Pitbull-Terrier,
  • American Staffordshire-Terrier,
  • Staffordshire-Bullterrier,
  • Bullterrier
  • sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden (§ 3 Abs. 2 Nr. 1 ThürTierGefG).

Darüber hinaus gelten solche Hunde – gleich welcher Rasse – als gefährlich, die auf Grund ihres Verhaltens – etwa Beißattacken oder sonstiges aggressives Verhalten – nach Durchführung eines Wesenstests im Einzelfall als gefährlich festgestellt werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 ThürTierGefG).

Neben Hunden sind folgende Tiere in der Liste der gefährlichen Tiere aufgenommen und sind ebenfalls anzeigepflichtig:

pdfvorläufige Liste gefährlicher Tiere

 

Alle Hunde, die nicht der oben genannten Rasse oder einer Kreuzung derer entsprechen sind bis zum 01.03.2012 mit Registrierungsnachweis (Chipnummer), Versicherungsnachweis und Alter bei der Stadtverwaltung Ebeleben anzumelden.

 

Für Rückfragen und zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Ordnungsamt der Stadtverwaltung Ebeleben:

Herr Thomas Gehlhaar
Zimmer 101
Tel: 036020 70030

Frau Claudia Kadur
Zimmer 102
Tel: 036020 7000